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Bestnote als Auszeichnung – Seniorenzentrum Neufahrn
19.03.2013
Die Pflegereform 2008 hat einige wichtige Veränderungen für die Pflege in Deutschland gebracht. Es wurde unter anderem beschlossen, dass die Arbeit aller Pflegeeinrichtungen regelmäßig und ohne Ankündigung nach einheitlichen Regeln geprüft werden soll. Mit Pflegenoten werden in Deutschland Pflegeeinrichtungen bewertet, die Leistungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) erbringen. Die Noten werden durch die Landesverbände der Pflegekassen vergeben. Sie basieren auf den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Prüfungserbebnisse müssen veröffentlicht werden, um die Pflegebedürftigen die Entscheidung darüber wo sie wohnen möchten zu erleichtern. Dazu werden Pflegenoten vergeben. Politisches Ziel ist es, die von den Einrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar zu machen.
Am 21.01.2013 und am 22.01.2013 fand im Seniorenzentrum Neufahrn eine unangemeldete Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) statt. Die Gesamtnote wird aus bestimmten Einzelkriterien gebildet, die mehreren Qualitätsbereichen zugeordnet sind.
Folgende Kriterien werden bewertet:
1. Pflege und medizinische Versorgung
2. Umgang mit demenzkranken Bewoh¬nern
3. Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
4. Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene
5. Befragung der Bewohner
Das Seniorenzentrum Neufahrn wurde mit der Gesamtnote von 1,0 bewertet.
Alle MitarbeiterInnen freuen sich mit dieser ausgezeichneten Bewertung in das neue Jahr zu starten.
Der Dank gilt allen MitarbeiterInnen für das engagierte Mittun.